Stiftung der Rosenkranz-Basilika

Die gemeinnützige „Stiftung der Rosenkranz-Basilika“ hat durch Anerkennungsurkunde der Senatsverwaltung für Justiz vom 10. Juli 2009 ihre Rechtsfähigkeit erlangt.

Die „Stiftung der Rosenkranz-Basilika“

Angesichts der angespannten finanziellen Situation im Erzbistum und der daraus resultierenden sinkenden Mittelzuweisungen an die Kirchengemeinden wird es zukünftig für die Gemeinden immer wichtiger werden, eigene Finanzierungsmittel aufzubringen, um die Gemeindearbeit zu sichern. Damit christliches Leben in Berlin-Steglitz für immer sichtbar bleibt und die Feier der heiligen Messe auch zukünftigen Generationen möglich ist, hat sich der Kirchenvorstand der Rosenkranz-Basilika dazu entschieden, eine gemeinnützige Stiftung ins Leben zu rufen. Diese soll die Kirchengemeinde durch finanzielle Zuwendungen bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. Die Zuwendungen sollen beispielsweise dem Erhalt, Ausbau und Unterhalt des Kirchengebäudes, der Kindertagesstätte und des Gemeindezentrums, der Erfüllung pastoraler Aufgaben oder aber auch der Bezahlung kirchlicher Mitarbeiter dienen, um etwa das Dienstleistungsangebot rund um das Pfarrbüro oder die Hausmeisterdienste sicherzustellen. Seit dem 1. Juli 2009 bekommt die Kirchengemeinde der Rosenkranz-Basilika wie auch alle anderen Gemeinden für „technisches Personal“ vom Erzbischöflichen Ordinariat keinen finanziellen Zuschuss mehr (bis auf einen anteiligen und deshalb kaum nennenswerten, unserem gesamten „pastoralen Raum“ zugewendeten Sockelbetrag).

Fast sämtliche Personalkosten muss unsere Gemeinde seitdem allein schultern. Das bedeutet derzeit einen fortschreitenden Vermögensverzehr, der nun schon fast ein halbes Jahr währt, aber auf Dauer nicht durchhaltbar ist.

Warum hat sich der Kirchenvorstand gerade für die Errichtung einer Stiftung entschieden?

Die Stiftung bietet beispielsweise gegenüber dem „Verein der Freunde der Rosenkranz-Basilika“ den Vorteil, dass sie von einem Personalbestand unabhängig ist und vor allem auf eine zeitlich unbegrenzte Dauer angelegt ist. Die Stiftung hat keine Mitglieder, sondern ist ein Sondervermögen, das sich selbst gehört und der Erfüllung der durch den Stifter in der Stiftungssatzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke dient.

Wie ist die Stiftung an die Kirchengemeinde angebunden?

Die Stiftung gehört, wie eben ausgeführt, nicht der Kirchengemeinde, sondern ist rechtlich unabhängig von der Kirchengemeinde. Um die Erfüllung der in der Stiftungssatzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke dauerhaft zu gewährleisten und damit auch der Gefahr von Mittelfehlverwendungen vorzubeugen, unterliegt die Stiftung der staatlichen Aufsicht durch die Senatsverwaltung für Justiz. Darüber hinaus hat der Kirchenvorstand die Stiftung auch der Kirchenaufsicht durch das Erzbischöfliche Ordinariat Berlin unterstellt.

Weshalb hat der Kirchenvorstand mit der Errichtung der Stiftung eine scheinbare Konkurrenz zum „Verein der Freunde der Rosenkranz-Basilika“ geschaffen?

Mag es auf den ersten Blick als Konkurrenzunternehmen erscheinen, so ist das Verhältnis der Stiftung zum „Verein der Freunde“ in Wirklichkeit das einer funktionellen Partnerschaft. Die in der Stiftungssatzung der Stiftung auf den Weg gegebenengemeinnützigen Zwecke sind nämlich viel weiter reichend als die des „Vereins der Freunde“, der auch weiterhin seine Daseinsberechtigung behält.

Wie finanziert sich die Stiftung?

Der Kirchenvorstand hat die Stiftung mit einem Grundstockvermögen von 60.000,00 € ausgestattet, das dem Vermögen der Kirchengemeinde mit Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariates entnommen wurde. Bei einer Stiftung bleibt das Stiftungsvermögen grundsätzlich unangetastet; die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben nicht nur über Spenden, sondern vor allem aus den Erträgen, die das Stiftungsvermögen abwirft. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass das Stiftungsvermögen durch so genannte Zustiftungen weiter ausgebaut wird. Das Vermögen der Stiftung muss nämlich so groß werden, dass mit seinen Erträgen die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung der Stiftungszwecke gesichert wird. Nach seriösen Erhebungen benötigt eine Stiftung, die ihren Zweck durch Zuwendungen erfüllt, ein Grundstockvermögen von mindestens 500.000,00 €, das nicht nur aus Barmitteln, sondern auch aus Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen etc. bestehen kann. Hier, liebe Gemeindemitglieder, ist die Stiftung unter anderem auch auf Ihre Mithilfe angewiesen, das Stiftungsvermögen weiter aufzustocken (wünschenswert wäre ein Grundstockvermögen von 1.000.000,00 €). Während Spenden an die Stiftung (oder den Verein) zeitnah verwendet werden müssen, kommt einer „Zustiftung“ (die nur der Stiftung, nicht dem Verein zugewendet werden kann) eine besondere Bedeutung zu. Mit der Zustiftung wird das Grundstockvermögen der Stiftung gestärkt, das dadurch zwar mehr Erträge abwirft, aber in voller Höhe dauerhaft erhalten bleibt. Während eine Spende einen einmaligen Effekt hat, generiert eine Zustiftung dauerhaft Erträge, die nachhaltig die Zweckerfüllung der Stiftung sichert. Mit dem Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Gesetzgeber übrigens sowohl für Betriebe als auch für Privatpersonen die einkommensteuerlichen Vorteile von Zuwendungen an eine Stiftung erheblich verbessert.

Der Anfang ist gemacht, lassen Sie uns nun die Stiftung weiter aufbauen. Einen beherzten Sprung nach vorn hat unsere neue Stiftung bereits getan. Der mit der Stiftung partnerschaftlich kooperierende „Verein der Freunde der Rosenkranz-Basilika“ hat mit einer ersten Zustiftung von 60.000,00 € das Stiftungsvermögen und damit potenziell auch dessen Ertrag verdoppelt. Herzlichen Dank den Entscheidungsträgern des Vereins!

Unternehmen, Gewerbebetriebe, Vereine und Privatpersonen, die ebenso beherzt und überzeugt mithelfen wollen, katholisches Leben im Bezirk Steglitz-Zehlendorf strukturell zu stärken und nachhaltig zu sichern, mögen sich als kurz entschlossene Zustifter jetzt und in naher Zukunft anschließen. Alle Wohltäter entscheiden selber, ob sie gemeindeöffentlich dankend geehrt werden oder lieber anonym bleiben wollen.

Der Vorstand

Wir bedanken uns bei allen Spendern, die uns bei der Erfüllung der Aufgaben der Stiftung unterstützen.

P.S. Die Bankverbindung der „Stiftung der Rosenkranz-Basilika“ lautet: DKM Darlehenskasse Münster e.G. (BLZ 400 602 65, Kontonr. 15 804 300). Bei Überweisungen bitte angeben, ob eine „Zustiftung“ oder eine „Spende“ beabsichtigt ist. Entsprechend stellt die Stiftung eine Zuwendungsbestätigung aus.